Dienstleistungen, Beratung
Die Aufsichts- und Genehmigungsbehörde erteilt den Unternehmen grundlegend die Bewilligung zur Nutzung der Schienennetze. Die Beachtung und Umsetzung europäischer und nationaler Vorgaben sind hierbei für die Erteilung zwingend einzuhalten.
Die Aufsichts- und Genehmigungsbehörde erteilt den Unternehmen grundlegend die Bewilligung zur Nutzung der Schienennetze. Die Beachtung und Umsetzung europäischer und nationaler Vorgaben sind hierbei für die Erteilung zwingend einzuhalten. Die Consulting4Rail GmbH unterstützt Sie gerne bei der Beantragung der Netzzugangsbewilligung.
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Theodorshofweg 33, CH- 4310 Rheinfelden
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